AGB - Dienstleistungen
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Dienstleistungen (wie z. B. Reparaturen).
Kostenschätzung
Eine grobe Kostenschätzung ohne Öffnen des Gerätes oder Instruments führen wir kostenlos durch. Für eine genaue Fehlersuche mit Demontage des Gerätes/Instruments berechnen wir eine Prüfpauschale von € 40,- inkl. 20% MwSt.. Falls ein Reparaturauftrag erteilt wird, wird diese Pauschale auf die Gesamtkosten der Reparatur angerechnet.
Kostenvoranschlag
Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten. Wenn Sie mit diesem Kostenvoranschlag einverstanden sind und die Reparatur in Auftrag geben, beginnen wir mit der Reparatur des Gerätes oder Instruments. Zeigen sich nach der Reparaturfreigabe weitere Mängel und übersteigt der Mehraufwand 20% des ursprünglich angesetzten Reparaturpreises, so können wir die Arbeiten unterbrechen und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen.
Wenn eine Reparatur nach Erhalt des Kostenvoranschlags auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt wird, dann braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, sofern dies wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages können auch Eingriffe in das Gerät notwendig sein. Daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden.
Gewährleistung
Für Reparaturen leisten wir eine Gewähr von drei Monaten ab Rechnungsdatum. Die Gewährleistung beschränkt sich grundsätzlich auf Nachbesserung der ausgeführten Reparatur. Schäden, die nach einer erfolgten Reparatur in Folge von Verschleiß, Stoß, Sturz, Flüssigkeitseintritt, Fremdeingriffen oder nicht sachgemäßer Lagerung aufgetreten sind, sind von einer Gewährleistung ausgeschlossen.
Im Gewährleistungsfall beheben wir Material- und Fertigungsfehler nur dann kostenlos, wenn mit dem Gerät oder Instrument zugleich die Reparaturrechnung eingereicht bzw. vorgelegt wird.
Zubehör
Für unaufgefordert abgegebenes oder eingesendetes Zubehör (z. B. Taschen, Kabel etc.) übernehmen wir keine Haftung.
Bezahlung
Die Reparaturkosten und alle gegebenenfalls zusätzlich angefallenen Kosten müssen bei Abholung oder vor Rücksendung des reparierten Geräts/Instruments vollständig bezahlt werden. Die Bezahlung kann in bar, mit Bankomat-/Kreditkarte oder per Vorkasse mittels Überweisung erfolgen.
Abholfrist und Aufbewahrung
Falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, die reparierte Ware binnen 6 Wochen nach Aufforderung abzuholen oder deren Versand zu beauftragen. Nach Verstreichen dieser Frist sind wir berechtigt, ein angemessenes Lagergeld zu berechnen.
Wir haften 6 Monate nach der Reparatur-Fertigstellung für sorgfältige Aufbewahrung des Reparaturguts. Erfolgt binnen 6 Monaten nach der Abholaufforderung keine Abholung, so entfällt unsere Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung sowie jede Haftung für leicht fahrlässigen Umgang oder Beschädigung. Wir sind berechtigt, den Auftragsgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderung zum Verkehrswert zu veräußern.
Datenverluste
Bei der Durchführung der Reparatur kann es bei Geräten mit Speicherkomponenten zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes, soweit uns nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln trifft. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Erteilung des Reparaturauftrags für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen. Die Wiederherstellung des Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine etwaige Wiederherstellung des Datenbestandes durch uns - sofern eine solche möglich ist - hat der Kunde zu tragen.
Abholung bzw. Versand
Ein repariertes Gerät/Instrument kann entweder während der Geschäftszeiten (MO-FR 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, SA 9.00 - 12.00 Uhr) bei MUSIK GATTERMANN, Ing. Pesendorfer Str. 1, AT-4540 Bad Hall abgeholt werden oder wir senden das Gerät in einer geeigneten Verpackung an eine von Ihnen anzugebende Lieferadresse. Die Versandkosten trägt der Empfänger. Der Versand erfolgt mit der Österreichischen Post. Die Ware ist dabei bis zu einem Wert von € 500,- versichert. Optional können wir die Ware gegen Aufpreis bis zu einem Wert von max. € 2.500,- versichern. Teilen Sie uns das gegebenenfalls bei Auftragserteilung unbedingt mit.
Der Kunde hat die Pflicht, die Reparatursendung bei Erhalt auf äußere Unversehrtheit und das Reparaturgut auf Funktion zu prüfen. Transportschäden sind unverzüglich beim Spediteur und bei MUSIK GATTERMANN zu melden. Im Fall einer späteren Entdeckung von Mängeln, die bei der Prüfung nicht festgestellt werden konnten, reklamieren Sie das bitte unverzüglich am besten schriftlich per E-Mail an info@musik-gattermann.at oder telefonisch unter +43-7258-4344.
Mietbestimmungen bzw. Anforderungen an den Mieter/Veranstalter bei Selbstabholung und Veranstaltungen:
1)
Der Mieter verpflichtet sich, gemietete Geräte mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln. Für die Versicherung des Equipments hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Ebenso ist er für die Sicherheit der Techniker, deren Helfer sowie für die gesamte Anlage verantwortlich.
2)
Die Weitervermietung an Dritte ist dem Mieter/Veranstalter nicht gestattet. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Die vereinbarte Mietdauer wird auf der Leihvertrag fixiert. Der Mieter/Veranstalter verpflichtet sich die Geräte nach Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich auf eigene Kosten an die Musik Gatterman GmbH zu retournieren.
Bei verspäteter Rückgabe der Mietgeräte wird jeder begonnene Tag mit einem Tagessatz verrechnet.
3)
Der Mieter/Veranstalter haftet für alle Schäden, welche während der Mietdauer am gesamten Equipment entstehen, gleichgültig, ob ihn dabei ein persönliches Verschulden trifft, oder nicht. (Beschädigungen, Randale, Diebstahl, Sturm, Regen, höhere Gewalt,....) Bei Freiluft-Veranstaltungen muss die Bühne, sowie auch der Mischpultplatz (FOH) wetterfest und sturmsicher überdacht sein.
4)
Die Musik Gattermann GmbH übernimmt keine Haftung für Augen-bzw.Gehörschäden und Lärmbelästigungen.
Für erforderliche Genehmigungen und urheberrechtliche Bewilligungen hat der Mieter/Veranstalter selbst Sorge zu tragen.Dies betrifft alle gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang bei Verwendung mit Mietgeräten.
Der Mieter/Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass ein erforderlicher Stromanschluss vorhanden ist. Wenn nötig muss dies von einem Elektriker abgeklärt werden.
(je nach Veranstaltung, gültig mit Rücksprache)
5)
Die Zufahrt zur Veranstaltung muss jederzeit für die Techniker möglich sein. Für die Technik-Crew von Musik Gattermann GmbH muss während des Aufbauens, während der Veranstaltung und während des Abbaues für Speisen und Getränke (alkoholfrei) gesorgt werden.
Der Mieter/Veranstalter organisiert Personen eines professionellen Sicherheitsdienstes, die das gesamte Equipment, den Bühnenbereich sowie den FOH-Bereich im Zeitraum des Aufbauens, der Veranstaltung und des Abbauens bewachen, um Diebstähle oder Randale zu vermeiden.
6)
Musik Gattermann GmbH behält sich das Recht vor, bei Missbrauch, nach Rücksprache mit dem Veranstalter, die Anlage abzuschalten. Es können keine, wie auch immer, gearteten Ausfallshaftungen etc. an Musik Gattermann GmbH geltend gemacht werden.
7)
Musik Gatterman GmbH wird gestattet, Werbung im Form von Banner, Plakaten oder Roll-Ups zu platzieren.
8)
Für Geräte und Teile die durch natürliche Abnützung (z.B. Lampen, Batterien,....) ausfallen, wird kein Mieterlass gewährt. Bei Abholungen gesamter Anlagen hat der Mieter/Veranstalter die volle Verantwortung das die Anlage korrekt aufgebaut, sowie vor Ort betriebsbereit ist, und bleibt.
9)
Sollte der Veranstalter die Veranstaltung, ohne Information an Musik Gattermann GmbH absagen, ist die vereinbarte Gage in voller Höhe zu leisten. Wird die Veranstaltung vom Mieter/Veranstalter an Ort und Stelle, egal aus welchen Grund auch immer, abgesagt, entschädigt derselbe Musik Gattermann GmbH auch mit der gesamten Auftragssumme.
Wird jedoch die Veranstaltung zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung storniert, wird die Hälfte des vereinbarten Gesamtbetrages als Stornogebühr verrechnet.
Falls ein Storno zwecks Pandemie eintreten sollte, wird ebenso die Hälfte der Leihsumme vor Veranstaltungsbeginn fällig. Sollte es sich nach Veranstaltungsbeginn um eine vorzeitige Beendigung des Mietzeitraumes handeln, egal aus welchen Grund auch immer (Pandemie, Krankheit, höhere Gewalt...) wird die volle Mietsumme in Rechnung gestellt.
Bei Nichteinigung gelten die gesetzlichen aktuellen Miet-Bestimmungen des Landes Österreich.
Wenn Besteller, Benutzer und/oder Rechnungsadressant verschieden sind, haftet der Besteller für die Ordunsmäßigkeit des Auftrages.
10)
Der Mieter/Vermieter bestätigt außerdem mit seiner Unterschrift, dass die Firma Musik Gattermann GmbH bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware abholen kann. Bei einer solchen Wegnahme der Waren verzichtet der Mieter/Vermieter auf eine Besitzstörungsklage.
11)
Der Mieter/Veranstalter erklärt sich mit seiner Unterschrift, zu oben genannten Bedingungen, die derzeitgen Datenschutzbestimmungen und die korrekte Abhandlung des Vertrages als einverstanden.